SM≡LA
UNIQUE BY DESIGN
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AGB
SM≡LA Design – Einzelfirma
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen, Verkäufe und Dienstleistungen zwischen SM≡LA Design, Saša Milojević, nachfolgend «SM≡LA Design» genannt, und ihren Kunden.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von SM≡LA Design ausdrücklich bestätigt wurden. Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2. Leistungen und Produkte
SM≡LA Design bietet insbesondere folgende Leistungen und Produkte an:
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Individuelle Epoxidharzarbeiten und Designobjekte
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Handgefertigte Tische, Wanduhren und Dekorationsartikel
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Massgefertigte Möbel und Oberflächen
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Epoxidharzböden und dekorative Bodenbeschichtungen
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Dekorative Wandgestaltungen und Oberflächenveredelungen
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Malerarbeiten im Innen- und Aussenbereich
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Offerte annimmt und SM≡LA Design den Auftrag bestätigt oder wenn SM≡LA Design mit Zustimmung des Kunden die vereinbarten Arbeiten aufnimmt.
Eine Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp ist ausreichend, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.
Nach Vertragsabschluss sind Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Solange SM≡LA Design nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
SM≡LA Design kann insbesondere bei individuellen Anfertigungen, Materialbestellungen und grösseren Aufträgen angemessene Anzahlungen oder Teilzahlungen vereinbaren. Deren Höhe und Fälligkeit werden in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. SM≡LA Design kann gesetzliche Verzugszinsen sowie nachweisbare und rechtlich zulässige Inkassokosten geltend machen.
5. Individuelle Anfertigungen und Änderungswünsche
Individuell angefertigte Produkte werden nach den vereinbarten Wünschen und Vorgaben des Kunden hergestellt.
Änderungen an Design, Farbe, Form, Abmessungen, Materialien oder Ausführung nach Auftragsbestätigung bedürfen der Zustimmung von SM≡LA Design.
Entstehen dadurch zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, werden diese dem Kunden vor der Umsetzung mitgeteilt und entsprechend vereinbart.
Bereits ausgeführte Arbeiten oder speziell bestellte Materialien können bei Änderungswünschen berücksichtigt und verrechnet werden.
6. Materialeigenschaften und handwerkliche Besonderheiten
SM≡LA Design fertigt zahlreiche Produkte und Oberflächen in Handarbeit.
Insbesondere bei Naturholz, Epoxidharz und dekorativen Beschichtungen können material- und verarbeitungstypische Unterschiede auftreten.
Dazu gehören beispielsweise:
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Natürliche Unterschiede in Holzfarbe, Maserung und Struktur
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Geringfügige Farb- und Strukturabweichungen
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Materialtypische Lufteinschlüsse und Oberflächenstrukturen
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Geringfügige Massabweichungen im handwerklich üblichen Rahmen
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Optische Unterschiede aufgrund von Lichtverhältnissen und Bildschirmdarstellungen
Solche Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie materialtypisch, fachgerecht und mit der vereinbarten Beschaffenheit vereinbar sind.
Zugesicherte Eigenschaften und gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Bei Arbeiten vor Ort sorgt der Kunde für die vereinbarten Voraussetzungen zur Durchführung der Arbeiten.
Dazu gehören insbesondere:
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Freier und sicherer Zugang zum Arbeitsbereich
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Rechtzeitige Räumung der betroffenen Flächen
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Bereitstellung erforderlicher Informationen
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Zugang zu Strom und Wasser, soweit vereinbart
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Mitteilung bekannter Feuchtigkeitsprobleme, Vorschäden oder sonstiger relevanter Umstände
Notwendige Vorarbeiten und deren Zuständigkeit werden vor Auftragsbeginn vereinbart.
Entstehen durch unzutreffende Angaben, fehlende Vorbereitungen oder vom Kunden verursachte Verzögerungen zusätzliche Kosten, können diese nach vorheriger Information und im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
8. Untergrund und bauliche Voraussetzungen
Bei Boden-, Wand- und Beschichtungsarbeiten hängt das Ergebnis wesentlich vom Zustand des vorhandenen Untergrunds ab.
SM≡LA Design prüft den Untergrund im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und der fachlich gebotenen Sorgfalt.
Werden während der Arbeiten verdeckte Schäden, Feuchtigkeitsprobleme, ungeeignete Altbeschichtungen oder andere nicht vorhersehbare Umstände festgestellt, informiert SM≡LA Design den Kunden.
Notwendige Zusatzarbeiten, Änderungen des Leistungsumfangs sowie daraus entstehende Kosten und Terminverschiebungen werden vor der weiteren Ausführung vereinbart.
SM≡LA Design haftet nicht für Schäden, die ausschliesslich auf nicht erkennbare und von SM≡LA Design nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Gesetzliche Prüfungs-, Hinweis- und Haftungspflichten bleiben vorbehalten.
9. Ausführungs- und Liefertermine
Vereinbarte Liefer- und Ausführungstermine werden mit angemessener Sorgfalt geplant und eingehalten.
Verzögerungen können insbesondere durch Materialengpässe, erforderliche Aushärtungszeiten, ungeeignete Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder andere nicht von SM≡LA Design zu vertretende Ereignisse entstehen.
SM≡LA Design informiert den Kunden bei absehbaren wesentlichen Verzögerungen und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
Gesetzliche Ansprüche bei Verzug bleiben vorbehalten.
10. Lieferung, Transport und Montage
Lieferung, Transport, Verpackung und Montage sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Lieferkosten und allfällige Montagekosten werden in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Bei Abholung oder Lieferung wird der Kunde gebeten, das Produkt auf erkennbare Transportschäden zu prüfen und diese möglichst zeitnah mitzuteilen.
Der Übergang von Nutzen und Gefahr richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
11. Abnahme von Arbeiten
Nach Fertigstellung von Arbeiten vor Ort wird dem Kunden Gelegenheit gegeben, das Werk zu prüfen.
Die Abnahme kann gemeinsam durchgeführt und auf Wunsch schriftlich dokumentiert werden.
Erkennbare Mängel sollen bei der Abnahme festgehalten werden.
Eine ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung hat die gesetzlich vorgesehenen Wirkungen. Rechte wegen verdeckter oder absichtlich verschwiegener Mängel sowie zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
12. Mängel und Gewährleistung
SM≡LA Design verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Der Kunde hat gelieferte Produkte und fertiggestellte Werke im gesetzlich vorgesehenen Rahmen zu prüfen und festgestellte Mängel rechtzeitig mitzuteilen.
Für bewegliche Produkte und Werke gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Prüfungs-, Rüge- und Gewährleistungsbestimmungen.
Bei unbeweglichen Werken und gesetzlich gleichgestellten Leistungen beträgt die Mängelrügefrist mindestens 60 Tage gemäss den seit dem 1. Januar 2026 geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die entsprechende Frist mit deren Entdeckung.
Gesetzliche Verjährungsfristen und zwingende Nachbesserungsrechte bleiben vollständig vorbehalten.
Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Kein Mangel liegt allein deshalb vor, weil eine fachgerecht ausgeführte Handarbeit geringfügige, materialtypische Abweichungen aufweist, sofern keine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
13. Pflege, Nutzung und Unterhalt
Der Kunde ist verpflichtet, Produkte und Oberflächen entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung und den mitgeteilten Pflegehinweisen zu nutzen.
Epoxidharz- und Holzoberflächen können insbesondere empfindlich auf folgende Einwirkungen reagieren:
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Übermässige Hitze und direkte Hitzequellen
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Länger andauernde intensive UV-Belastung
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Aggressive Reinigungsmittel und Lösungsmittel
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Starke mechanische Beanspruchung
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Unsachgemässe Reinigung und Pflege
Bei Bodenbeschichtungen sind die vereinbarten Nutzungseigenschaften, insbesondere Belastbarkeit und Rutschhemmung, zu beachten.
Für Schäden, die nachweislich ausschliesslich durch unsachgemässe Nutzung, fehlende Pflege oder äussere Einwirkungen entstehen, welche SM≡LA Design nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben vorbehalten.
14. Stornierung und Vertragsbeendigung
Eine Stornierung oder Vertragsbeendigung richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Bei individuell angefertigten Produkten und Werkverträgen können bereits erbrachte Leistungen, angefallene Materialkosten und weitere gesetzlich geschuldete Entschädigungen berücksichtigt werden.
Insbesondere bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über die vorzeitige Beendigung von Werkverträgen vorbehalten.
Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für sämtliche über die Website angebahnten Verträge besteht nach Schweizer Recht nicht. Gesetzlich vorgesehene Widerrufs- oder Rücktrittsrechte in besonderen Fällen bleiben unberührt.
15. Eigentumsvorbehalt
Soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart, bleiben bewegliche Produkte bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SM≡LA Design.
Ein Eigentumsvorbehalt wird nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen wirksam, insbesondere soweit eine Eintragung in das zuständige Eigentumsvorbehaltsregister erforderlich ist.
Für fest mit einem Gebäude verbundene Materialien und Arbeiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
16. Haftung
SM≡LA Design haftet für Schäden nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftungsbeschränkung gilt ausschliesslich, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.
Für Schäden, die ausschliesslich durch unsachgemässe Nutzung, eigenmächtige Veränderungen durch Dritte oder andere von SM≡LA Design nicht zu vertretende Ursachen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
17. Bilder, Designs und Urheberrechte
Die auf der Website veröffentlichten Bilder, Texte, Entwürfe und Gestaltungen dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung kommerziell verwendet oder vervielfältigt werden.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
SM≡LA Design darf abgeschlossene Arbeiten zu Referenz- und Werbezwecken fotografieren und veröffentlichen, sofern die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen. Personenbezogene Daten, private Räumlichkeiten und vertrauliche Informationen werden dabei angemessen geschützt.
18. Datenschutz
SM≡LA Design bearbeitet personenbezogene Daten gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website www.smela.ch enthalten.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehungen gilt Schweizer Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz von SM≡LA Design im Kanton Basel-Landschaft.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Es gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses wirksam einbezogenen AGB.
Änderungen dieser AGB werden auf der Website veröffentlicht und gelten nicht automatisch rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge.
SM≡LA Design – Unique by Design
Saša Milojević
4436 Oberdorf BL, Schweiz